Rechtsstaat

Rechtsstaat
(нем.) = etat de droit (франц.) - правовое государство, государство, чья деятельность подчинена нормам права, в котором верховенствует закон. См. ч. 1 ст. 1 Конституции РФ.

Glossary of international commercial arbitration. 2013.

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  • Rechtsstaat — Rechtsstaat, die Form des Staatswesens, welche darauf berechnet ist, daß die individuelle Freiheit in demselben volle Garantien finde, im Gegensatz zu Polizeistaat, womit man die Vorstellung einer, wenn auch vielleicht gut gemeinten, doch immer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsstaat — Rechtsstaat, s. Staat …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsstaat — Rechtsstaat, ein auf der Basis des Rechts gegründetes Staatswesen, dessen Zweck sich auf den Rechtsschutz beschränkt, im Gegensatz zum Polizeistaat (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtsstaat — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsstaat — Rẹchts|staat 〈m. 23〉 Staat, in dem die Regierungsgewalt durch eine Rechtsordnung begrenzt u. die rechtl. Stellung des Bürgers gesichert ist * * * Rẹchts|staat, der (Politik): Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung… …   Universal-Lexikon

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  • Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht) — „Rechtsstaat“ ist ein in der deutschen rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Diskussion um 1800 aufgekommenes Wort. Dieser Artikel stellt die Bedeutung des Rechtsstaats und des Rechtsstaatsprinzips in der verfassungsrechtlichen Diskussion… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsstaat (Begriffsklärung) — Rechtsstaat steht für: Rechtsstaat, ein Staat, in dem die Staatsgewalt an das Recht gebunden ist Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht) Rechtsstaat (Deutschland) (Wort und Begriffsgeschichte) Rechtsstaat (Schweiz) Siehe auch:… …   Deutsch Wikipedia

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